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AGB


Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

II. Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden

5. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
6. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
7. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen.
8. Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.
9. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
10. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
11. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 5 Tagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
12. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
13. Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäß Ziffer 12) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Werktage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
14. Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
15. Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form.

III. Nutzungsrechte

16. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
17. Jede über Ziffer 16. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
18. Der Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizensieren.
19. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
20. Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
21. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv verwendet werden.
22. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
23. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
24. Bei einer Veröffentlichung des Bildmaterials ist dem Fotografen unaufgefordert ein Belegexemplar zuzusenden.

IV. Haftung

25. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
26. Das Bildmaterial darf nicht sinnenstellt verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials sowie des vorgegebenen Urhebervermerks.

V. Honorare

27. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar ist zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsstellung.
28. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck (gemäß Ziffern 16 u. 17).
29. Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit großen finanziellen Vorleistungen des Fotografen, hat er Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.
30. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für Mietstudios, erforderliche Requisiten, Reisekosten, Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
31. Das Honorar (gemäß Ziffer 26) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

VI. Rückgabe des Bildmaterials

32. Überlässt der Fotograf dem Kunden Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern keine andere Frist schriftlich vereinbart wurde.
33. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während der kompletten Zeit der Bereitstellung und des Rücktransports bis zum Eingang beim Fotografen.

VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

34. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
35. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
36. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

VIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

37. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland.